Diagnostik, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Beratung bei:
- Angststörungen
- Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
- Anpassungsstörungen
- Autismusspektrumsstörungen
- Bindungsstörungen
- Depressionen
- Einnässen (Enuresis)
- Einkoten (Enkopresis)
- Emotionale Störungen
- Essstörungen
- Lernstörungen
- Mutismus
- Persönlichkeitsstörungen
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Pubertätskrisen
- Schlafstörungen
- Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
- Selbstverletzendes Verhalten
- Somatoforme Störungen (unklare körperliche Beschwerden)
- Soziale Ängste und soziale Phobien
- Störungen des Sozialverhaltens/ stark aggressives und oppositionelles Verhalten
- Stresssymptomatik
- Ticstörungen
- Trennungsängste
- Zwangsstörungen
Ich biete keine Diagnostik oder Therapie bei Leserechtschreibstörung und Dyskalkulie an. Wenden Sie sich bitte dafür an eine(n) Kinder- und Jugendpsychiater/-in.
» Ablauf und Kosten für eine Psychotherapie
Eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche umfasst in der Regel Psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorische Stunden, Diagnostik, wöchentliche Einzelpsychotherapie für das Kind sowie nach Absprache Bezugspersonenstunden für Eltern und andere wichtige Bezugspersonen.
Die ersten Sitzungen dienen dem Kennenlernen, dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung und der Diagnostik. Die Diagnostik umfasst in der Regel die Anamnese, Exploration der Eltern und des Kindes, ergänzend Fragebogenverfahren, die Intelligenz- und Leistungsdiagnostik sowie die Erfassung der familiären Beziehungen. Die Ergebnisse werden mit den Eltern und in altersgemäßer Form mit dem Kind besprochen. Die Eltern unterschreiben dann einen Antrag auf Psychotherapie für ihre Krankenkasse. Die Psychotherapeutin stellt in anonymisierter Form einen Antrag, indem sie begründet, warum Therapie indiziert und welche Ziele, wie erreicht werden sollen. Diese Unterlagen werden an die Krankenkasse geschickt und von einem unabhängigen Gutachter beurteilt. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse kann die Psychotherapie mit wöchentlichen Terminen beginnen.
» Gesetzliche Krankenversicherung
Als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz verfüge ich über eine Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen werden ohne Antragsstellung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.